Dr. Otto Buchinger

Dr. Otto Buchinger
Dr. Otto Buchinger

Dr. Otto Buchinger (1878-1966) ist als Marinearzt im 1. Weltkrieg schwerstens an Rheuma erkrankt und hat sich im Fasten-Selbst-Versuch vollständig geheilt! Daraufhin beschäftigte er sich ausgiebig mit den therapeutischen Zielen des Heilfastens, gründete die berühmten Buchinger Kliniken in Bad Pyrmont und Überlingen - die heute von seinen Enkeln geleitet werden - und therapierte weit über 30.000 Patienten durch das Heilfasten mit der von ihm entwickelten Buchinger-Fasten-Verpflegung.


Sein Anhänger und Schüler, Dr. Helmut Lützner, hatte das Ziel, die präventive Wirkung des Fastens für unsere heutigen Zivilisationskrankheiten, den "Überspeicher-Krankheiten" heraus aus den Kliniken hin zu den gesundheitsbewussten Menschen zu bringen. Er schrieb in den 80er Jahren seinen Bestseller "Wie neugeboren durch Fasten" und war der Initiator der Deutschen Fastenakademie (DFA).


Ein Original-Zitat des DFA-Gründervaters Dr. med. Hellmut Lützner zeigt deutlich das tragende Motiv der Bewegung Fasten für Gesunde: „Als Menschen sind wir erst „rund“, wenn wir diese andere (Fasten-)Seite des Lebens erfahren haben. Erfahren! Wissen reicht hier nicht. Wie spannend kann das Wagnis Fasten sein, wenn wir erleben, dass Impulse zur Veränderung unseres Lebensstils in dieser Zeit wach werden!“


1980 gegründet bildet die DFA bis heute sehr engagiert ärztlich zertifizierte Fastenleiter/innen gemäß der Leitlinien der ÄGHE (Ärztegesellschaft für Fasten und Ernährung) aus. Sie führen mit gesundheitsbewussten Menschen fachlich fundierte Fastenwochen nach der Methode Buchinger/Lützner durch.


Das Ziel dieses "Fasten für Gesunde" ist es, den heutigen Zivilastionskrankheiten präventiv vorzubeugen, den Körper und die Seele zu regenerieren, die Reset-Taste zu drücken, den inneren Arzt zu aktivieren, alle Sinne zu schärfen und achtsam zu werden - mit anderen und mit sich selbst! Genau dazu haben Sie sich gerade entschlossen? Herzlichen Glückwunsch!


Ich freu mich sehr, wenn ich Sie bei diesem ERLEBNIS anleiten und begleiten darf!